Thema des Monats Februar

Gesundheitsförderung

Gesundzeit ist Geld!

Gesundheitsförderung!
Neuer Steuerfreibetrag für betriebliche Leistung.

Viele Unternehmen versuchen, Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Doch wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Gesundheitsförderung "etwas Gutes" tun wollen, hält das Finanzamt gleich die Hand auf und will die Leistungen als geldwerten Vorteil versteuert haben.
Ab 2009 bleiben Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Folgende Maßnahmen können wir Ihnen anbieten und werden gefördert:

* Arbeitsbedingter körperlicher Belastungen
- Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen.

* Psychosoziale Belastung, Stress
- Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung ggf. auch durch Bewegung (z.B. Laufen).

Wollen Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter verbessern, den Krankenstand deutlich senken und gleichzeitig Steuern sparen, dann setzten Sie sich noch heute mit uns in Verbindung.

Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb!

Ein maßgeschneidertes Angebot liegt für Sie bereit.